An- und Abmeldung von Hunden
Im Bürgerbüro können Sie Ihre/n Hund(e) an- und abmelden.
Die Anmeldung muß innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn erfolgen. Die Hundemarke wird mit dem Steuerbescheid zugesandt.
Die Abmeldung muß innerhalb von zwei Wochen nach Abschaffung oder dem Wegzug aus Neukirchen-Vluyn erfolgen. Dabei ist die Hundemarke zurückzugeben. Eine Ersatz-Hundemarke ist nur beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 3,50 Euro erhältlich.
- Merkblatt und Hinweise zur Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz
- Informationen und Hinweise zur Hundesteuer
Formulare zur Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW): s. unten.
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn
Bürgerbüro
Zimmer: 123
Telefon: 02845 391-291
Telefax: 02845 391-263
E-Mail: buergerbuero@neukirchen-vluyn.de
Ines Mahn
Kämmerei
Zimmer: 239
Telefon: 02845 391-237
Telefax: 02845 391-34237
E-Mail: ines.mahn@neukirchen-vluyn.de
Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen - LHundG NRW -
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) schreibt vor, dass für große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde eine ordnungsbehördliche Anmeldung zu erfolgen hat.
Diese Anmeldung muss zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung vorgenommen werden.
Die entsprechenden Formulare stehen für Sie im unteren Bereich zur Verfügung.
Zuständige Behörde ist hier das Ordnungsamt.
Weitere Informationen und Hinweise zur Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz finden Sie hier.
Web
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
- Merkblatt und Hinweise zur Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz
Formulare
- Hundeanmeldung (HTML5)
- Hundeanmeldung (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) (HTML5)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) (PDF)
- Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen (LHundG NRW) - HTML5
- Anzeige der Haltung eines großen Hundes gemäß § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz Nordrhein Westfalen (LHundG NRW) - PDF
- Hundeabmeldung (HTML5)
- Hundeabmeldung (PDF)
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn
J. Kruetzberg
Ordnungsamt
Zimmer: 152
Telefon: 02845 391-160
Telefax: +49 2845 391 34160
E-Mail: j.kruetzberg@neukirchen-vluyn.de