Ausländerangelegenheiten - Annahme und Weiterleitung der Anträge auf Erteilung / Verlängerung Aufenthaltsgenehmigung
Zuständig für Ausländerangelegenheiten ist die Ausländerbehörde des Kreis Wesel.
Im Bürgerbüro werden Anträge auf Erteilung und/oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung angenommen und an den Kreis Wesel weitergeleitet.
Kontakt und weitere Informationen
Stadt Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn
Bürgerbüro
Zimmer: 123
Telefon: 02845 391-291
Telefax: 02845 391-263
E-Mail: buergerbuero@neukirchen-vluyn.de