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Gesetzliche Beteiligungen an Bau-Verfahren

Bauleitplanverfahren

Die Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes erklärt bestimmte Nutzungen und Bauvorhaben für zulässig. Die Zulässigkeit auf der einen Seite bedeutet zugleich auf der anderen Seite die Unzulässigkeit. Der räumlichen Planung liegt daher ein intensiver Prozess zugrunde, in dem die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen.

Welche Schritte bei einem Bauleitplanverfahren durchzuführen sind ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden lässt sich ein Bauleitplanverfahren in zwei Stufen gliedern. In der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und die Bürger über die Entwicklungsziele bzw. Planungsabsichten in eher grundsätzlicher Form unterrichtet. Vielfach können zu diesem Verfahrensschritt erforderliche Fachgutachten noch nicht vorliegen, da diese die umsetzungsrelevanten Planungen berücksichtigen müssen. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung. Mit ihr wird der Öffentlichkeit und den Behörden zum zweiten Mal die Gelegenheit gegeben, Anregungen in das Verfahren einzubringen. Bei diesem Planungsschritt ist der Planentwurf bereits konkret ausgearbeitet.

Werden die sogenannten Grundzüge der Planung nicht berührt, dann kann ein "vereinfachtes Verfahren" nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Es sieht u.a. vor, dass auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.

Beteiligungsverfahren gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NW)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG wurde durch das für Kommunales zuständige Ministerium ein Muster für das Straßen- und Wegekonzept bekannt gegeben. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind gemäß Absatz 2 verpflichtet, dieses Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht es Kommunen, die bereits über transparente Darstellungen von straßen- und wegebezogenen Maßnahmen verfügen ihre bisherigen Darstellungsformen beizubehalten.

 

Straßen- und Wegekonzept der Stadt Neukirchen-Vluyn

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 17.03.2021 das folgende Straßen- und Wegekonzept für den Zeitraum 2021 bis 2025 beschlossen:

 

Sitzungsvorlage: Straßen- und Wegekonzept

Sitzungsvorlage: Straßen- und Wegekonzept, 1. Fortschreibung

Straßen- und Wegekonzept, 1. Fortschreibung 2023-2027

Maßnahmenübersicht, 1. Fortschreibung

 

 

Bürgerbeteiligungsverfahren gemäß § 8a, Absatz 3 KAG NW

Soweit im Straßen- und Wegekonzept nach Absatz 1 beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, ist die Gemeinde oder der Gemeindeverband verpflichtet, frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümer*innen (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die Straßenausbaumaßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anliegerversammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen zu erörtern. Über das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren.

Aktuelle beitragspflichtige Bürgerbeteiligungsverfahren

 

Aktuelle nicht beitragspflichtige Bürgerbeteiligungsverfahren

Satzungsbeschlüsse / Änderungen des Flächennutzungsplans

Satzungsbeschlüsse und Genehmigungen werden im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn veröffentlicht.

Aktuell sind folgende Bauleitplanverfahren in der Beteiligungsphase

- keine -

aktuell keine Verfahren

Bauleitplanverfahren, deren Beteiligungsphase abgeschlossen ist

frühzeitige Beteiligung hier: Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die frühzeitige Beteiligung zu o. g. Bauleitplanverfahren beschlossen.

Die Entwicklung des Neubaugebietes Niederberg zeigt, dass derzeit in Neukirchen-Vluyn eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem und familienfreundlichem Wohnraum in Eigenheimen besteht. Darüber hinaus wird verstärkt auch bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum im Geschossbau nachgefragt. Ferner gibt es einen Bedarf an preisgünstigen, seniorengerechten Wohnangeboten.  Um diese Nachfrage auch zukünftig bedienen zu können, ist eine Aktivierung neuer Wohnbauflächen dringend erforderlich. Neue Wohnquartiere sollen dabei insbesondere auf bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen entstehen. Daher wird nun die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche am Neukirchener Ring überplant. Hier soll ein rund 3,57 ha großes Wohnbgebiet entstehen. Das Baugebiet soll dabei zwei Zufahrten vom Neukirchener Ring aus erhalten. Die Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen. Die Häuser sind über Wohnwege zu erreichen. Die Autos sollen überwiegend in zwei Quartiersgaragen am Neukirchener Ring gebündelt werden. Das Innere der Siedlung kann dadurch weitgehend autofrei gehalten werden. Darüber hinaus sollen weitere Aspekte einer Klimaschutzsiedlung wie Regenwassermanagement, kompakte Baukörper, geringer Verkehrsflächenanteil, Spielstraßen, Nutzung regenerativer Energien, hoher Grünanteil mit Veschattungsbereichen, sozialer Wohnungsbau, Reduzierung des Stellplatzschlüssels in die Planung einfließen.

Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in großzügigem Abstand zum bestehenden landschaftsbildprägenden Vierkanthof. Durch den vorgesehenen Abstand zwischen dem Baugebiet und der Hofanlage wird auf Dauer die Einzellage des Hofes in der niederrheinischen Landschaft am Rand der Donke manifestiert.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 30.01.  bis 03.03.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema: Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 16.11.2022 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am 01.02.2023, um 18:00 Uhr,

wird in der Kulturhalle, Von-der-Leyen-Platz 1, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Die Entwicklung des Neubaugebietes Niederberg zeigt, dass derzeit in Neukirchen-Vluyn eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem und familienfreundlichem Wohnraum in Eigenheimen besteht. Darüber hinaus wird verstärkt auch bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum im Geschossbau nachgefragt. Ferner gibt es einen Bedarf an preisgünstigen, seniorengerechten Wohnangeboten.  Um diese Nachfrage auch zukünftig bedienen zu können, ist eine Aktivierung neuer Wohnbauflächen dringend erforderlich. Neue Wohnquartiere sollen dabei insbesondere auf bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen entstehen. Daher wird nun die bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche am Neukirchener Ring überplant. Hier soll ein rund 3,57 ha großes Wohnbgebiet entstehen. Das Baugebiet soll dabei zwei Zufahrten vom Neukirchener Ring aus erhalten. Die Erschließung erfolgt über zwei Stichstraßen. Die Häuser sind über Wohnwege zu erreichen. Die Autos sollen überwiegend in zwei Quartiersgaragen am Neukirchener Ring gebündelt werden. Das Innere der Siedlung kann dadurch weitgehend autofrei gehalten werden. Darüber hinaus sollen weitere Aspekte einer Klimaschutzsiedlung wie Regenwassermanagement, kompakte Baukörper, geringer Verkehrsflächenanteil, Spielstraßen, Nutzung regenerativer Energien, hoher Grünanteil mit Veschattungsbereichen, sozialer Wohnungsbau, Reduzierung des Stellplatzschlüssels in die Planung einfließen.

Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in großzügigem Abstand zum bestehenden landschaftsbildprägenden Vierkanthof. Durch den vorgesehenen Abstand zwischen dem Baugebiet und der Hofanlage wird auf Dauer die Einzellage des Hofes in der niederrheinischen Landschaft am Rand der Donke manifestiert.

Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Planungsamt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 166, Wohngebäude westlich des Göschel-Hauses mit 114. FP-Berichtigung (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 16.11.2022  die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung

Der Planbereich stellt sich bisher als Brachfläche bzw. Potenzialfläche im Innenbereich dar, die nur zu einem kleinen Teil (Garagenanlage) genutzt wurde. Sie soll nun eine städtebauliche Umnutzung erfahren, die zu einer architektonischen Aufwertung des Umfeldes beiträgt.

Ziel ist die Schaffung eines Wohnhauses im Vluyner Zentrum, das sich grundsätzlich in die Bebauungsstruktur einpasst. Darin sollen insgesamt acht Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen 70 m² und 100 m² entstehen. Um im Kernbereich von Vluyn im Bedarfsfall aber auch Büronutzungen zu ermöglichen, soll diese Nutzung ergänzend als zulässig festgesetzt werden.

Der vorgesehene Neubau eines Gebäudes ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (insbesondere der Geschossigkeit) sowie der überbaubaren Grundstücksflächen nicht aus den Festsetzungen der rechtsgültigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, in deren Geltungsbereich sich das Vorhabengrundstück befindet, entwickelbar. Daher ist zur Umsetzung der Planungsziele die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden über den Inhalt der Planung informieren.

Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan berichtigt.

Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom  09.12.2022  bis  20.01.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Öffnungszeiten im Zimmer 216 aus.

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder

Die vollständigen Unterlagen können auch auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

 

Fachbeiträge und Gutachten liegen nicht vor.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können

  • per Mail an proplan@neukirchen-vluyn.de gesendet
  • oder auf dem Postweg, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht
  • oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitplanung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

Neukirchen‑Vluyn, den 21.11.2022

Der Bürgermeister

In Vertretung

Ulrich Geilmann

Technischer Beigeordneter

 

Anlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 160, Erweiterung des Hotels Dampfmühle (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen Vluyn hat in seiner Sitzung am 16.11.2022 die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:

Im Hotel Dampfmühle an der Krefelder Straße in Neukirchen sind einige Veränderungen geplant. Da die Änderungen Auswirkungen auf das Planungsrecht haben, ist dieses zu ändern. Es gibt bereits einen Bebauungsplan, der das Planungsrecht für das Hotel Dampfmühle und dessen Umgebung regelt. Dieser muss jedoch für die vorgesehenen Änderungen überplant werden. Daher wird für den Bereich des Hotels Dampfmühle ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Inhalte:

  • Schaffen einer überbaubaren Fläche für Kühleinrichtungen des Restaurantbetriebs,
  • für die Aufstockung zum Bau weiterer Gästezimmer ist die Änderung der maximalen Geschosszahl erforderlich,
  • für den Bau eines Konferenzraums ist ebenfalls die überbaubare Fläche zu erweitern.

Darüber hinaus soll der Eingangsbereich baulich neu gestaltet werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden über den Inhalt der Planung informieren.

Der Entwurf der Bauleitplanung, der Entwurf der Begründung und die u. g. Unterlagen liegen in der Zeit

vom 12.12.2022 bis 20.01.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Öffnungszeiten im Zimmer 216 aus.

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder

•           direkt bei dem Sachbearbeitenden,

•           telefonisch unter 02845-391-0

•           oder per E-Mail info@neukirchen-vluyn.de

Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423 à Bauportal

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können

•           per E-Mail an proplan@neukirchen-vluyn.de gesendet

•           oder auf dem Postweg, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht

•           oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.

Der Geltungsbereich der o. g. Bauleitplanung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

Neukirchen‑Vluyn, den 23.11.2022

Der Bürgermeister

In Vertretung

Ulrich Geilmann

Technischer Beigeordneter

 

Anlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 160, Erweiterung des Hotels Dampfmühle (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) - Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Für das vorgenannte Bauleitplanverfahren soll ein Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Am  15.12.2022  findet um  18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen‑Vluyn, Hans‑Böckler‑Straße 26, hierzu ein Erörterungstermin statt.

Dort wird die beabsichtigte Planung vorgestellt und mit der Öffentlichkeit erörtert.

Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:

Im Hotel Dampfmühle an der Krefelder Straße in Neukirchen sind einige Veränderungen geplant. Da die Änderungen Auswirkungen auf das Planungsrecht haben, ist dieses zu ändern. Es gibt bereits einen Bebauungsplan, der das Planungsrecht für das Hotel Dampfmühle und dessen Umgebung regelt. Dieser muss jedoch für die vorgesehenen Änderungen überplant werden. Daher wird für den Bereich des Hotels Dampfmühle ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Inhalte:

  • Schaffen einer überbaubaren Fläche für Kühleinrichtungen des Restaurantbetriebs,
  • für die Aufstockung zum Bau weiterer Gästezimmer ist die Änderung der maximalen Geschosszahl erforderlich,
  • für den Bau eines Konferenzraums ist ebenfalls die überbaubare Fläche zu erweitern,
  • für die hinzukommenden Nutzungen ist die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen.
  • Darüber hinaus soll der Eingangsbereich baulich neu gestaltet werden.

Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt, da gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren auf die Erstellung des Umweltberichtes verzichtet werden kann.

Dieser Entwurf der Bauleitplanung kann mit der Begründung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen‑Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus

Montag – Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Vom 27.12.2022 bis zum 01.01.2023 ist das Rathaus geschlossen.

Wichtiger Hinweis:

Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder

Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423  --> Bauportal

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können

  • per Mail an proplan@neukirchen-vluyn.de gesendet
  • per Post, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht
  • oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen bis zum Anhörungstermin der Verwaltung vorliegen sollen. Sie können aber auch noch bis zu einer Woche nach dem Anhörungstermin schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift nachgereicht werden.

Der vorgesehene Planbereich für die Bauleitplanung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

Neukirchen‑Vluyn, den 23.11.2022

Der Bürgermeister

In Vertretung

Ulrich Geilmann

Technischer Beigeordneter

 

Anlage

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