Service-Bereich

Inhalt

Einwohnerantrag

Gemäß § 25 Gemeindeordnung NRW können Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen und über 14 Jahre alt sind, schriftlich beantragen, dass der Rat sich mit einer ihnen wichtigen Sache befasst und darüber entscheidet.

Der Antrag mitsamt Begründung des Begehren muss in Textform eingereicht werden und von mindestens 5 Prozent der Einwohner*innen (derzeit ca. 1.415 Personen, höchstens 4.000 Personen) unterschrieben sein.


Rechtsgrundlagen

Sie haben das Seitenende erreicht.