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Kommunalwahlen 2025

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) statt.

Gewählt werden

  • der Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Neukirchen-Vluyn,
  • die Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn (Stadtrat),
  • der Landrat / die Landrätin des Kreises Wesel,
  • die Vertretung des Kreises Wesel (Kreistag) und
  • das Ruhrparlament (Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr).

Erhält bei der Wahl zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin oder zum Landrat / zur Landrätin am 14. September 2025 keine der kandidierenden Personen die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (d. h. mehr als 50 %), ist eine Stichwahl erforderlich.

Diese findet am 28. September 2025 statt. 
In der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit – gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Kommunalwahl in Neukirchen-Vluyn.

Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Jede Stimme zählt!

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen so den Kurs unserer Kommune mit.

Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer 

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nach § 8 KWahlG NRW ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik das Wahlrecht nicht besitzt.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Passives Wahlrecht - Wer darf gewählt werden?

Stadtrat

Wählbar ist gemäß § 12 Abs. 1 KWahlG NRW jede wahlberechtigte Person,

  • die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Nicht wählbar ist gemäß § 12 Abs. 2 KWahlG NRW, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bürgermeister

Wählbar ist gemäß § 65 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), 

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
  • das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. 

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 

Gemäß § 118 Abs. 4 Landesbeamtengesetz NRW gilt für Bürgermeister keine Altersgrenze.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 03. August 2025.

An diesem Tag werden alle Wahlberechtigten, die in Neukirchen-Vluyn für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind, automatisiert aufgenommen.

Briefwahl

Wahlscheine können mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In den letzten Jahren hat sich die Online-Beantragung über das Internet als zeitsparend und benutzerfreundlich erwiesen. Scannen Sie hierzu entweder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie direkt den Link zum Online-Portal Briefwahlbeantragung (siehe unten). 

Seit dem 11.08.2025 können die Briefwahlunterlagen zudem persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Bei einer persönlichen Antragstellung erhalten Sie die Briefwahlunterlagen direkt und können vor Ort wählen.

Das Briefwahlbüro befindet sich im

Rathaus Neukirchen-Vluyn
Raum 102 (Erdgeschoss)
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn

und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr (am 12.09.2025 bis 15:00 Uhr)
Samstag (16.08., 23.08., 30.08., 06.09. und 13.09.2025*1)9:00 - 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit.

Die Erteilung eines Wahlscheines ist regulär bis Freitag, 12. September 2025 bis 15 Uhr möglich.

*1 Wird glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann bis Samstag, den 13.09.2025, 12:00 Uhr, ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die den Gang zum Wahlraum unmöglich macht oder unzumutbar erschwert, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hausbriefkasten korrekt und gut lesbar beschriftet ist, um eine reibungslose Zustellung durch die Post sicherzustellen.

Bitte tragen Sie ebenfalls dafür Sorge, dass die Wahlbriefe rechtzeitig (d.h. bis zum Wahlsonntag, 16 Uhr) bei der Stadt Neukirchen-Vluyn eingehen. Soweit Sie die Wahlbriefe per Post versenden, berücksichtigen Sie bitte die Postlaufzeiten. Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin sollte der Wahlbrief in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben worden sein.

Wahlräume

Die Angabe des für Sie maßgeblichen Wahlraumes finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Ihnen zugeordneten Wahlraum über den Wahlraumfinder zu ermitteln. 

Dieser wird im September 2025 freigeschaltet.

Hinweise:

  • In den letzten Jahren wurde das Knappenvereinsheim als Wahllokal für den Wahlbezirk 11.0 genutzt. In diesem Jahr wird das Wahllokal für den Wahlbezirk 11.0 im Vereinsheim der Sportgemeinschaft Neukirchen-Vluyn e.V., Holtmannstraße 10, eingerichtet.
     
  • Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mussten die Wahlbezirke neu eingeteilt werden. Die aktuelle - vom Wahlausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene - Einteilung kann dem folgenden Gesamtplan entnommen werden.  

Hinweis für Wahlberechtige mit Sehbehinderungen

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können sich zur Kennzeichnung der Stimmzettel auch einer Stimmzettelschablone bedienen. 

Die Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen haben sich bereit erklärt, Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial - sogenannte Wahlhilfepakete - zu erstellen und an die betroffenen Wahlberechtigten auszugeben.

Das Wahlhilfepaket für die Kommunalwahl 2025 beinhaltet

  • eine Stimmzettelschablone und
  • eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone auf CD.

Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein unter Telefon 02159 / 9655-0 oder per Mail an info@bsv-nordrhein.de.

Darüber hinaus werden alle Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln bei Wunsch akustisch wiedergegeben. Rufen Sie hierzu bei Bedarf die folgenden Rufnummern an:

WahlbezirkZentrale RufnummerRufnummernerweiterung
1.00800 0009 6711022
2.00800 0009 6711033
3.00800 0009 6711034
4.00800 0009 6711035
5.00800 0009 6711036
6.00800 0009 6711037
7.00800 0009 6711038
8.00800 0009 6711039
9.00800 0009 6711040
10.00800 0009 6711023
11.00800 0009 6711024
12.00800 0009 6711025
13.00800 0009 6711026
14.00800 0009 6711027
15.00800 0009 6711028
16.00800 0009 6711029
17.00800 0009 6711030
18.00800 0009 6711031
19.00800 0009 6711032

 

Repräsentative Wahlstatistik für Wahlbezirk 5.0 (Sparkasse am Niederrhein)

Bei den Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) eine repräsentative Wahlstatistik aus den Ergebnissen der Wahlen zu den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte erstellt. 

Diese Statistik analysiert das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger genauer, indem sie nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen aufgeschlüsselt ist. 

Ziel ist es, besser zu verstehen, wie verschiedene Bevölkerungsgruppen wählen und sich an Wahlen beteiligen.

Der Umfrage erfolgt in ausgewählten Stimmbezirken, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, wie etwa eine Mindestanzahl von 400 Wahlberechtigten. 

Die Ergebnisse werden nach Auswertung landesweit veröffentlicht, jedoch nicht für einzelne Stimmbezirke, um das Wahlgeheimnis zu schützen. 

In der kreisangehörigen Kommune Neukirchen-Vluyn wurde hierzu der Wahlbezirk 5.0 ausgewählt. 

In diesem Wahlbezirk sind die Stimmzettel zur Kreistagswahl mit Buchstaben versehen. Anhand derer erfolgt die Unterscheidung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen.

Der Wahlleiter des Kreises Wesel hat hierzu eine Presseinfo veröffentlicht.

Wahlhelfende

Wir suchen engagierte Wahlhelfende, die dabei helfen, den Wahlprozess reibungslos und fair zu gestalten. Helfen Sie uns, Demokratie vor Ort zu leben und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe bei dieser wichtigen Wahl!

Das Ehrenamt ausüben kann, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und für die Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu den Aufgaben zählen u.a.:

•         Prüfung der Wahlberechtigung
•         Ausgabe der Stimmzettel
•         Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
•         Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
•         Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Alle Wahlhelfende treffen sich am Wahltag zunächst um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Während des Wahltages müssen jedoch nicht immer alle Wahlhelfende vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine großzügige Pausenregelung trifft die jeweilige Wahlvorsteherin / der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr müssen wieder alle Wahlhelfende anwesend sein. 

Sie möchten sich engagieren? Wir freuen uns auf Sie!
Für Ihr ehrenamtliches Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Wenn Sie Interesse haben, tragen Sie sich einfach in unser Wahlhelferportal ein. Dort können Sie auch auswählen, ob Sie an beiden Wahlterminen (14.09. und 28.09.2025) oder nur an einem der beiden mithelfen möchten.
Hinweis: Wenn Sie an beiden Wahlen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte über das Portal für den 14.09.2025 an und geben im Feld „Bemerkungen“ an, dass Sie auch am 28.09.2025 zur Verfügung stehen.

Die Links finden Sie unter "Weitere Informationen" (siehe unten). 

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Kommunalwahl 2025 haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Wahlbüros wenden.

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