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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist bestrebt, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diesen Internetauftritt und wurde am 12.12.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Unter Umständen sind in diesem Auftritt nicht barrierefreie PDF Dokumente vorhanden. Wir sind bestrebt diese nach und nach in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Wir sind bemüht, die Inhalte solcher PDF-Dokumente als barrierefreie Alternative auf der Homepage einzuarbeiten.

Weiterhin gibt es auf dieser Website unter Umständen Videos, die keinen Untertitel haben.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Stadt Neukirchen-Vluyn
Hauptamt
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn

Telefon: 02845 391-0

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e Behindertengleichstellungsgesetz NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger / die Trägerin diese beheben kann.

Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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