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Informationen zur Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Als Wählerin und Wähler können Sie den Kurs Europas mitbestimmen, wenn Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. 

Nutzen Sie Ihre Möglichkeit und gehen Sie wählen!

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Europawahl in Neukirchen-Vluyn:

Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates (Unionsbürger*innen) besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat und
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn eingetragen sind, geht vom Wahlbüro ab Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Sie in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag Ihre Stimme abgeben. Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Neukirchen-Vluyn an der Europawahl teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Passives Wahlrecht - Wer darf gewählt werden?

Gewählt werden können Personen ab 18 Jahre, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.

Unionsbürger*innen müssen dabei in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. 

Dies gilt für alle Personen, die nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis / Eintragung Unionsbürger*innen und Auslandsdeutsche

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 28.04.2024.

An diesem Tag werden

  • Deutsche, mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Neukirchen-Vluyn sowie
  • Unionsbürger*innen, die bereits bei vergangenen Europawahlen die Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragt haben,

automatisiert aufgenommen.

Unionsbürger*innen, die bisher keinen solchen Antrag gestellt haben und in Neukirchen-Vluyn wählen möchten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Neukirchen-Vluyn gewohnt haben, können ebenfalls auf Antrag ins Wählerverzeichnis von Neukirchen-Vluyn aufgenommen werden.

Alle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis sind demnach bis zum 19.05.2024 zu stellen. Zuständig ist hierfür das Wahlbüro. Dort können Sie die Anträge auch in Papierform erhalten. Darüber hinaus stehen Ihnen diese unter "Weitere Informationen" zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Hinweis: Ein Wohnungswechsel in der Zeit nach dem Stichtag (28.04.2024) bis zum Tag vor der Wahl, kann Auswirkungen auf die Wahlberechtigung und die Eintragung in das Wählerverzeichnis haben. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro erfahren Sie, ob und ggfs. was Sie tun können, um noch in das Wählerverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn eingetragen zu werden.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl (ab Anfang Mai) wieder die bewährte Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Hierzu verwenden Sie bitte den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrag und senden diesen an das Wahlbüro. Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann umgehend zugeschickt.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen (siehe unten). 

Die Online-Briefwahlbeantragung kann ebenfalls durch das Scannen eines QR-Codes erfolgen. Dieser ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Mit Hilfe eines geeigneten mobilen Endgerätes werden Sie dann auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl weitergeleitet. Zur Authentisierung müssen Sie noch Ihr Geburtsdatum eingeben.

Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in Raum 126 (Erdgeschoss) während der folgenden Öffnungszeiten beantragen, abholen und sogar vor Ort bereits wählen:

Mo, Di und Mi 8:00 – 16:00 Uhr 
Do 8:00 – 18:00 Uhr
Fr8:00 – 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der Brandschutzsanierung des Rathauses der Zugang zu Raum 126 nicht barrierefrei ist.

Hinweis: Die Erteilung eines Wahlscheines ist bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 07.06.2024) bis 18.00 Uhr möglich.

Wahlräume

Die Angabe des für Sie maßgeblichen Wahlraumes finden Sie auf der Ihnen zugehenden Wahlbenachrichtigung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Ihnen zugeordneten Wahlraum über den Wahlraumfinder zu ermitteln. Dieser wird voraussichtlich im Mai freigeschaltet. Den Link finden Sie dann unter "Weitere Informationen".

Änderung von Wahlräumen
Wahlbezirk 6.0
vorher: VIVA Event- und Freizeitpark, Wilhelm-Reuter-Alle 1
jetzt: DRK-Haus, Wilhelm-Reuter-Allee 1A

Hinweis für Wahlberechtigte mit Sehbehinderungen

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. 

Das Wahlhilfepaket mit Informationen und der Stimmzettelschablone können Sie über den Blinden- und Sehbehinderten-Verein Westfalen e.V. (BSVW) anfordern. 

Telefon: 0231 55 75 900
E-Mail: info@bsvw.de

Wahlhelfende gesucht

Demokratie lebt von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Freie Wahlen bilden hierbei die wichtigste Grundlage einer Demokratie.

Unterstützen Sie die Stadt Neukirchen-Vluyn als ehrenamtliche Wahlhelfende bei der Durchführung der Europawahl am 09. Juni 2024!

Das Ehrenamt ausüben kann, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu den Aufgaben zählen u.a.:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Alle Wahlhelfende treffen sich am Wahltag zunächst um 7.30 Uhr in ihrem Wahlraum. Während des Wahltages müssen jedoch nicht immer alle Wahlhelfende vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine großzügige Pausenregelung trifft die jeweilige Wahlvorsteherin / der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr müssen wieder alle Wahlhelfende anwesend sein.

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand (in der Regel als Beisitzerin / Beisitzer) erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro.

Sie haben Interesse?

Dann melden Sie sich doch einfach online über das Wahlhelferportal an. 
Alternativ senden Sie bitte eine E-Mail an wahlen@neukirchen-vluyn.de.

Nach der Anmeldung erhalten Sie kurzfristig eine Rückmeldung vom Wahlbüro.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Europawahl 2024 haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Wahlbüros wenden.

Darüber hinaus erhalten Sie online durch die Bundeswahlleiterin weitere Informationen zur Europawahl 2024.

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