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Stadterneuerung

Mit der Stadterneuerung bzw. mit dem Stadtumbau werden im Allgemeinen bauliche Veränderungen am oder im Bestand einer Stadt bezeichnet. Die Maßnahmen setzen dabei an verschiedenen Stellen wie Gebäuden, Plätzen, Freiflächen oder Straßen an und dienen insbesondere ihrer Erhaltung, Modernisierung und Erneuerung.

Mit der Stadterneuerung werden gleich mehrere Ziele verfolgt: zum einen sollen städtebauliche Missstände beseitigt werden (etwa durch veränderte Rahmenbedingung und damit verbundene Funktionsverluste), zum anderen sollen Wohnumfelder aufgewertet und so die Lebensqualität verbessert werden. Darüber hinaus sollen Zentren und Nebenzentren mit Hilfe der Stadterneuerung revitalisiert werden. Bei den Stadterneuerungsprozessen erhalten die Gemeinden häufig finanzielle Unterstützung über die sogenannte Städtebauförderung des Bundes und der Länder.

Häufig werden Stadterneuerungsprozesse in Teilräumen einer Gemeinde wie ganzen Ortsteilen oder Quartieren durchgeführt, die sichtbare städtebauliche, funktionale, ökonomische, ökologische und soziale Schwächen aufweisen. In Neukirchen-Vluyn gibt es mit dem Ortskern Neukirchen aktuell ein Stadterneuerungsgebiet.

Integriertes Handlungskonzept (IHK) Ortskern Neukirchen

Um den Ortsteil Neukirchen als Standort für Wohnen, Leben, Wirtschaft, Kultur sowie öffentliche und private Dienstleistungen zu sichern, für die Zukunft zu stärken, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und als funktionsfähiges Quartier weiterzuentwickeln hat die Stadt Neukirchen-Vluyn ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen als Grundlage für das weitere Handeln erarbeitet. Auf der Grundlage des IHK, das am 25. Juni 2015 vom Rat der Stadt beschlossen wurde, ist Neukirchen-Vluyn mit dem „Ortskern Neukirchen“ im Programmjahr 2015 in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (ab 2020: „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“) aufgenommen worden.

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Bestandsanalyse, in der dem historischen Ortskern eine hohe Identifikationsfunktion zugesprochen wird (Stichwort: „Visitenkarte des Stadtteils Neukirchen“), wurden im Laufe des weiteren Bearbeitungsprozesses des IHKs ein Leitbild für den Ortskern Neukirchen und einzelne Entwicklungsziele formuliert.

Das Leitbild „Dorf Neukirchen – Tradition beleben, Neues ermöglichen“ weist dabei daraufhin hin, dass das Historische und Dörfliche behutsam mit etwas Neuem aufgewertet werden soll. Der dörfliche Charakter des Ortskerns soll dabei beibehalten und durch neue Planungen und Bebauungen akzentuiert und besser positioniert werden.

Sanierungssatzung für den Bereich Vluyner Nordring / Humboldtstraße / Leibnizstraße

Luftbild auf Hochhäuser
Quelle: Geonetzwerk Metropole Ruhr, Schrägluftbildviewer

In den 1970er Jahren entstand im Bereich des Vluyner Nordrings auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 17, Gebiet am Flohweg, eine Wohnblocksiedlung. Dieser Bereich umfasst mehrgeschossige Gebäude, die mehrheitlich dem sozialen Wohnungsbau dienen sollten. Damit setzt sich dieser Teilraum auffällig von der ansonsten überwiegend kleinstädtischen Struktur des Ortsteils Vluyn ab. Im Osten und Westen dieses Gebiets liegen ferner Abschnitte mit Einfamilienhaus- und Doppelhausstrukturen. Die Grundstücke befinden sich dabei sämtlich in privatem Eigentum.

Durch mangelnde Investitionen sind viele der mehrgeschossigen Gebäude sanierungsbedürftig. Aufgrund eines langjährigen Leerstandes ist überdies das Hochhaus auf der Ecke Niederrheinallee/Vluyner Nordring zu einer Problemimmobilie geworden. Es hat bereits die baurechtliche Genehmigung verwirkt und ist nach vorliegenden Erkenntnissen bauschadstoffbelastet. Durch den anhaltenden Verfall des Gebäudes kommt es u. a. zu einer Verschlechterung der Wohnsituation auch im weiteren Umfeld, die verbessert werden muss. Um diese negativen Entwicklungen zu stoppen hat der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn im Herbst 2022 die Einleitung einer Sanierungssatzung beschlossen.

Dieser vorgeschaltet wurde eine sogenannte vorbereitende Untersuchung gem. § 141 Baugesetzbuch durchgeführt, um hinreichende Erkenntnisgrundlagen zur Aufstellung der Sanierungssatzung und darüber hinaus auch zur Festlegung geeigneter städtebaulicher Maßnahmen und zur eventuellen Beantragung von Fördermitteln zu gewinnen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung wurde auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Allerdings hat es seitens der aktuellen Eigentümergemeinschaft des Hochhauses hier keine Bereitschaft zur Mitwirkung gegeben.

Die örtliche Politik hat sich für den Abriss des Hochhauses ausgesprochen, um hier Fläche für eine neue, dem Ortskern Vluyn angepasstere Bebauung zu generieren. Darüber hinausgehende Ziele wären die Revitalisierung weiterer Gebäude der Siedlung - insbesondere bezüglich der energetischen Standards - und die Verbesserung des Wohnumfelds unter anderem durch Neugestaltung von Spielflächen und öffentlicher Räume.

Nach derzeitiger Einschätzung stellt die aktuell immer noch nicht abschließend geklärte rechtliche Situation der Immobilie Vluyner Nordring 59 / Humboldtstraße 4 das größte Hemmnis für eine zügige Umsetzung umfassender Sanierungsmaßnahmen dar. Trotz aller städtischen Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die damit verbundenen Prozesse nur langfristige Erfolge zeitigen. Gemäß den Ergebnissen der städtebaulichen Voruntersuchung würde sich eine zehnjährige Durchführungsfrist für die Sanierungssatzung anbieten. Entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB sollte allerdings eine Umsetzungsdauer von längstens 15 Jahren nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund würde sich zunächst die Durchführung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für den Bereich anbieten. Dies entspricht auch der Empfehlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW. Ein solches Konzept bietet die Möglichkeit, auch kurzfristigere Aufwertungen für das Wohnumfeld zu erreichen.

Weiterführende Dokumente

Rat - Beschlussvorlage-Sanierungssatzung Vluyn
https://ris.neukirchen-vluyn.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc1iIBncveZ5Mxck5XByDnQ

Vorbereitende Untersuchung/Begründung - Sanierungssatzung Vluyn
https://ris.neukirchen-vluyn.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSSFzamwY5udfzlWL27dyIAC_6maU7Wg2okJpGAiVAnz/Anlage_1_-_Vorbereitende_Untersuchung.pdf

Sanierungssatzung Vluyn
https://www.neukirchen-vluyn.de/sites/default/files/2023-01/sanierungssatzung_vl_nord.pdf

Amtsblatt vom 07.10.2022
https://www.neukirchen-vluyn.de/sites/default/files/2022-11/amtsblatt_2022_15.pdf

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