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Information zum Bauleitplanverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten

Aktuell laufende Bauleitplanverfahren in der Beteiligungsphase

Unter folgendem Link gelangen Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zum Baubürgerportal der Stadt Neukirchen-Vluyn. Im Baubürgerportal sind alle Verfahren des Planungs- und Bauordnungsamtes aufgezeigt, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt in einer Beteiligungsphase befinden. Über das Baubürgerportal haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahren abzugeben.

Link zum Baubürgerportal: https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/index.php

Aufgabe der Bauleitplanung

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Stadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Unterschied zum Flächennutzungsplan wird er mit dem Beschluss durch den Rat der Stadt als Satzung und durch die Bekanntmachung für jedermann verbindlich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich daher alle Bauvorhaben an dessen Festsetzungen halten.

Typische Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen die Art der Nutzung z.B. Allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet, das Maß der Nutzung z.B. Zahl der Vollgeschosse, die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen. Regelungen dazu finden sich in § 9 Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung.

Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen,

  • den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und
  • den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Die Planungsverfahren für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne orientieren sich an den Regelungen des Baugesetzbuches. Dieses Verfahren soll eine Abstimmung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politischen Gremien und unterschiedlichen Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung gewährleisten.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung oder der Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Hiernach sind zwei Phasen der Bürgerbeteiligung vorgesehen:

Frühzeitige (vorgezogene) Bürgerbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB)

Die Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in grundsätzlicher Form, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Vielfach können zu diesem Zeitpunkt erforderliche Fachgutachten zur Bauleitplanung noch nicht vorliegen. Diese werden jedoch dann im Rahmen des fortlaufenden Verfahrens umfassend erstellt.

Im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen die Pläne über einen Zeitraum von ca. vier Wochen im Planungs- und Bauordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn aus und können von jedermann eingesehen werden. Bei wichtigen Planvorhaben wird in der Regel auch ein Erörterungstermin in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, wo dann die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, Vorschläge und Wünsche während der Bürgerinformationsveranstaltung zu äußern oder schriftlich während der Veröffentlichungszeitraumes beim Planungs- und Bauordnungsamt einzureichen.  Anregungen und Wünsche werden dem Stadtentwicklungsausschuss mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung vorgelegt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn ortsüblich bekannt gemacht.

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen (§ 3 Absatz 2 BauGB)

Bevor ein neuer Bauleitplan (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) oder die Änderung eines bestehenden Planes vom Rat der Stadt beschlossen wird, schreibt das Baugesetzbuch die zweite Phase der Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne, vor. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind dabei mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung einschließlich Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eines Bauleitplans besteht die Möglichkeit diesen während der Dienststunden im Planungs- und Bauordnungsamt der Neukirchen-Vluyn einzusehen und Anregungen zu dem ausliegenden Plan während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Rat der Neukirchen-Vluyn zur Entscheidung vorgelegt. Dies erfolgt in öffentlicher Sitzung; das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt.

Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Neukirchen-Vluyn ortsüblich bekannt gemacht.

Besonderheiten im Verfahren

Werden die sogenannten Grundzüge der Planung nicht berührt, dann kann ein "vereinfachtes Verfahren" nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Es sieht u.a. vor, dass auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.

Satzungsbeschlüsse und Änderungen des Flächennutzungsplanes

Alle Satzungsbeschlüsse und Genehmigungen werden im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

Gebiete ohne Bebauungsplan

Das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch nicht mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 Baugesetzbuch. Danach wird, um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen, die umgebende Bebauung als Maßstab herangezogen. Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten Außenbereich, ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind.

Geoportal Niederrhein

Im Geoportal Niederrhein finden Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die dargestellten Dokumente dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis. Planungsrechtliche Auskünfte können nur auf Grundlage der Originale erteilt werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie beim Planungs- und Bauordnungsamt, Bereich Stadtplanung.

Mit Hilfe der Hausnummernsuche können Sie im Geoportal Niederrhein den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan oder weitere Satzungen finden.

Link Geoportal Niederrhein: https://geoportal-niederrhein.de/Verband/

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