Alters- und Ehejubiläen
Zu den Ehejubiläen
- Goldene Hochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre) sowie
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in dem Jubelpaar persönlich.
Auch zu den Altersjubiläen
- 80. Geburtstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag sowie
- 100. Geburtstag und älter)
gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in auf Nachfrage seitens der Stadt den Jubilaren persönlich.
Der Besuch findet in der Regel zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr (nur innerhalb von Neukirchen-Vluyn) statt.
Fristen
-
Das Ehejubiläum sollte spätestens vier Wochen vorher unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches angemeldet werden. Die Anmeldung kann durch das "Jubelpaar" sowie durch Freunde, Bekannte oder Verwandte erfolgen.
-
Ein Altersjubiläum braucht nicht angemeldet werden. Die Geburtstagsdaten liegen im Bürgerbüro vor.