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Alters- und Ehejubiläen

Zu den Ehejubiläen

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre) sowie
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)

gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in dem Jubelpaar persönlich.

Auch zu den Altersjubiläen 

  • 80. Geburtstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag sowie
  • 100. Geburtstag und älter)

gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in auf Nachfrage seitens der Stadt den Jubilaren persönlich.

Der Besuch findet in der Regel zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr (nur innerhalb von Neukirchen-Vluyn) statt. 


Fristen

  • Das Ehejubiläum sollte spätestens vier Wochen vorher unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches angemeldet werden. Die Anmeldung kann durch das "Jubelpaar" sowie durch Freunde, Bekannte oder Verwandte erfolgen.

  • Ein Altersjubiläum braucht nicht angemeldet werden. Die Geburtstagsdaten liegen im Bürgerbüro vor.


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