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Alters- und Ehejubiläen

Zu den Ehejubiläen

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre) sowie
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)

gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in dem Jubelpaar persönlich.

Das Ehejubiläum sollte spätestens vier Wochen vorher unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches angemeldet werden. Die Anmeldung kann durch das "Jubelpaar" sowie durch Freunde, Bekannte oder Verwandte erfolgen.

Gerne können Sie hierzu das Online-Formular (siehe unten) nutzen.

Auch zu den Altersjubiläen 

  • 80. Geburtstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag sowie
  • 100. Geburtstag und älter

gratuliert der Bürgermeister oder sein/e Stellvertreter/in auf Nachfrage seitens der Stadt den Jubilaren persönlich.

Ein Altersjubiläum braucht nicht angemeldet werden. Die Geburtstagsdaten liegen im Bürgerbüro vor.



Der Besuch findet in der Regel zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr (nur innerhalb von Neukirchen-Vluyn) statt.


Benötigte Formulare

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