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Archivgut - Einsichtnahme

Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Archiv.

Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminabstimmung möglich.

Ahnenforschung

Für die Ahnenforschung stehen Personenstandsregister zur Verfügung, die in drei Arten zu unterscheiden sind:  

  • Geburtenregister
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister. 

Im Personenstandsgesetz sind Fristen bestimmt, nach denen die Personenstandsregister an das Archiv abgegeben werden und zur Einsichtnahme nach Archivgesetz zur Verfügung stehen.

Im Stadtarchiv befinden sich daher:

  • Geburtenregister, die älter sind als 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister, die älter sind als 80 Jahre
  • Sterberegister, die älter sind als 30 Jahre

Alle jüngeren Personenstandsbücher werden vom zuständigen Standesamt geführt.



Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn erhoben.

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