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Führerscheinangelegenheiten

Der Kreis Wesel ist zuständig für Führerscheinangelegenheiten. 

Alles, was Sie rund um die Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Ihre Pflichten als Inhaber*in einer Fahrerlaubnis wissen sollten, finden sie im Dienstleistungsangebot des Kreises Wesel (siehe Rubrik "Weitere Informationen"). Ebenso werden dort die erforderlichen Formulare zur Verfügung gestellt.

Im Bürgerbüro können Sie verschiedene Anträge zu Führerscheinangelegenheiten - zwecks Weiterleitung - einreichen.

Führerscheinanträge und Erweiterungsanträge

Im Bürgerbüro der Stadt Neukirchen-Vluyn können Sie Ihre Führerscheinanträge abgeben. Diese werden dann an den Zulassungs- und Führerscheinservice des Kreises Wesel, Dienstleistungszentrum Moers, weitergeleitet.

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu im Bürgerbüro oder direkt beim Kreis Wesel.

Führerscheinumtausch

Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gilt seit dem 01.01.1999. Die Fahrerlaubnisklassen wurden neu geordnet (A-E) und der Kartenführerschein eingeführt. Den neuen Kartenführerschein können Sie im Bürgerbüro der Stadt Neukirchen-Vluyn beantragen. Dieser Antrag (siehe Formulare) wird dann an das Dienstleistungszentrum des Kreises Wesel in Moers weitergeleitet. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), den Personalausweis und die aktuelle Fahrerlaubnis vorlegen.

Während der Dauer des Umtausches behalten Sie den alten Führerschein. Der neue Führerschein ist nach Fertigstellung im Straßenverkehrsamt Moers (Mühlenstraße 15) abzuholen.

Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein ärztliches Attest und ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen (wenn sie weiterhin die Klasse 2 benötigen).

Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 3, die zusätzlich die Klasse CE beschränkt beantragen und das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen. Beschränkte Klasse CE bedeutet: Fahrzeugkombination über 12 t (bis 18,5 t).


Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Siehe Informationen Kreis Wesel

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