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Melderegisterauskunft (Archivauskunft)

Die Archivauskunft ist eine Sonderform der Melderegisterauskunft.

Das Bürgerbüro erteilt Auskünfte aus Archivdaten des Melderegisters bis 1983.

Ältere Register (sog. Meldekarten) führt das Archiv der Stadt Neukirchen-Vluyn.

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich an das Bürgerbüro und geben alle Informationen zu der gesuchten Person an, die Ihnen bekannt sind.

Darüber hinaus teilen Sie bitte mit, welche Informationen Sie konkret benötigen. Sofern Sie z.B. das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigen, müssen Sie für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z.B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft nachweisen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Archivauskunft wegen des damit verbundenen höheren Aufwandes teurer ist als eine einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft.



Gebühren

  • Archivauskunft: 15,00 € bis 50,00 €

Hinweise

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

  • Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

  • Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt. Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.

  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.

  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

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