Reisepass
Für Reisen ins Ausland (außerhalb der EU) wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerbüro nicht erfolgen kann.
Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres vorgeschrieben.
Hinweis: Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert. Ab diesem Zeitpunkt können für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums gültig.
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Informationen für Bürger*innen:
Ab dem 01.05.2025 können Bürgerinnen und Bürger wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild im Bürgerbüro oder bei einem Fotodienstleistenden
anfertigen lassen möchten.
Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro:
Die digitale Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro wird mit dem PointID® System der Bundesdruckerei durchgeführt.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab
dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Werden zwei Ausweisdokumente (zum Beispiel der Personalausweis und der Reisepass) zusammen beantragt, wird die Gebühr nur einmalig (das heißt pro Lichtbild und nicht pro Dokument) erhoben. Wurden mehrere Biometrie-konforme Lichtbilder erzeugt, kann die antragstellende Person in der Regel eine Auswahl aus bis zu drei Lichtbildern treffen. Der Aufnahmeprozess kann darüber hinaus abgebrochen oder neu gestartet werden, sofern der antragstellenden Person keines der angezeigten Lichtbilder gefällt. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.
Lichtbildaufnahme bei einem Dienstleister:
Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) bei einem externen Fotodienstleister
erstellt, muss das angefertigte Lichtbild von diesem in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet
werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht in der Cloud gespeichert. Welche Kosten für den Service erhoben werden, erfragen Sie
bitte bei dem entsprechenden Dienstleister.
Hinweis: Ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck kann das Behördenpersonal Ihr Lichtbild in der Cloud nicht finden.
Über die Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ erhalten Sie Informationen zu der Erstellung von digitalen Lichtbildern bei externen Dienstleistern und finden Fotografinnen und Fotografen in Ihrer Nähe.
Gültigkeit
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Ab dem 24. Lebensjahr wird der Reisepass für 10 Jahre ausgestellt.
Bearbeitungszeit / Lieferzeit
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können.
Über die Online-Passauskunft erhalten Sie Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Express-Verfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr beim Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgerbüro abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- um ggfls. bestehende Unstimmigkeiten zur Person zu prüfen wird empfohlen, eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
- Bei Minderjährigen: Ausweise beider Erziehungsberechtigten, schriftliches Einverständnis beider Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich
Benötigte Formulare
Gebühren
- Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*in unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*in unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre): 59,50 €
- Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*in ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre): 70,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*in ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre): 92,00 €
- Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro (pro Lichtbild): 6,00 €
Weitere Informationen
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Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.