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Reisepass

Für Reisen ins Ausland (außerhalb der EU) wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen im Bürgerbüro nicht erfolgen kann. 

Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres vorgeschrieben. 

Hinweis: Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert. Ab diesem Zeitpunkt können für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums gültig.

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre.

Ab dem 24. Lebensjahr wird der Reisepass für 10 Jahre ausgestellt.

Bearbeitungszeit / Lieferzeit

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können.

Über die Online-Passauskunft erhalten Sie Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Express-Verfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr beim Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgerbüro abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.



Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • um ggfls. bestehende Unstimmigkeiten zur Person zu prüfen wird empfohlen, eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
  • Bei Minderjährigen: Ausweise beider Erziehungsberechtigten, schriftliches Einverständnis beider Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich


Gebühren

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*in unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*in unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre): 59,50 €
  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*in ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre): 70,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*in ab 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre): 92,00 €

Weitere Informationen

  • Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

     

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