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Übermittlungssperren im Melderegister

Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Einen Widerspruch können Sie einlegen gegen:

  • die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
     
  • die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
     
  • die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
     
  • die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
     
  • die Datenübermittlung an Adressbuchverlage

Der Widerspruch gilt bis zu Ihrem Widerruf.


Rechtsgrundlagen


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