Kreis Wesel untersagt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Ab Mittwoch, 17. August 2022, ist es im Kreis Wesel untersagt, Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie natürlichen Flüssen, Seen und Bächen zu entnehmen. Die Kreisverwaltung Wesel hat die entsprechende Allgemeinverfügung am Dienstag, 16. August 2022, veröffentlicht. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet.