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NV-Pass (Sozialpass)

Die Stadt Neukirchen-Vluyn bietet ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit geringem Einkommen in verschiedenen Lebensbereichen eine Reihe von Vergünstigungen an. Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, wurde der sogenannte "Sozialpass bzw. NV-Pass" eingeführt, welchen Sie im Bürgerbüro beantragen können.

Für welche Einrichtungen / Veranstaltungen sind Vergünstigungen möglich?

Vergünstigungen sind für folgende Einrichtungen / Veranstaltungen möglich:

  • Freizeitbad
  • Stadtbücherei
  • städtisches Kulturprogramm
  • Seniorennachmittag
  • Ferienspiele
  • Museum
  • Neukirchen-Vluyner Tafel
  • HAIRlich - Sozialfreundlicher Frisiersalon

Welche Leistungen genau von den Ermäßigungen umfasst werden, ist im Einzelfall zu erfragen.

Wer erhält den NV-Pass?

Den NV-Pass erhalten Neukirchen-Vluyner Einwohnerinnen und Einwohner

  • in deren Haushalten das monatliche Nettoeinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
     
    1-Personen-Haushalte 1.274,00 €
    2-Personen-Haushalte 1.935,00 €
    3-Personen-Haushalte 2.543,00 €
    4-Personen-Haushalte 3.193,00 €
    5-Personen-Haushalte 3.832,00 €
    jedes weitere Haushaltsmitglied 640,00 €

     
  • bei Bezug von Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes.
     
  • bei Bezug von Bürgergeld nach den Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches, von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Zwölften Sozialgesetzbuches oder nach anderen Gesetzen.
     
  • bei Bezug von laufenden Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des Zwölften Sozialgesetzbuches.
     
  • bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
     
  • als Studentin oder Student mit erstem Wohnsitz in Neukirchen-Vluyn, die tatsächlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen.
     
  • bei Bezug von laufender Hilfe in Neukirchen-Vluyner Einrichtungen.

Benötigte Dokumente

  • gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis Bedürftigkeit

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