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3. Offenlage des Regionalplans Ruhr

Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist per Gesetz als örtlich zuständige Regionalplanungsbehörde tätig. Eine seiner Aufgaben ist dabei die Konkretisierung der Landesplanung. Der in diesem Zusammenhang seit 2011 in Erarbeitung befindliche Regionalplan Ruhr soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.

Die erste Offenlage erfolgte von August 2018 bis Februar 2019. Die seinerzeit eingegangenen Stellungnahmen wurden vom RVR geprüft und abgewogen. Der Regionalplanentwurf und sein Umweltbericht wurden daraufhin in Teilen überarbeitet. Außerdem wurden die Planunterlagen an die in 2019 in Kraft getretenen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW angepasst.

Die zweite Offenlage erfolgte von Januar bis April 2022. Auch die dazu erfolgten Einlassungen wurden geprüft, abgewogen und flossen in die neue Planung ein.

Die dritte Offenlage umfasst den geänderten Entwurf des Regionalplans Ruhr, die angepasste Begründung und den aktualisierten Umweltbericht.

Die Unterlagen können vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 eingesehen werden.

Innerhalb dieser Frist haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen jetzt die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Bewertung. Auch die Stadt Neukirchen-Vluyn ist bis zum Ende der Offenlage zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Unterlagen zum Regionalplanentwurf

Die Unterlagen für die dritte Beteiligungsrunde umfassen textliche und zeichnerische Festlegungen sowie Erläuterungskarten. Zudem wurde der Umweltbericht zum aktuellen Regionalplan-Entwurf überarbeitet. In einer Begründung werden die durchgeführten Arbeitsschritte zu den Festlegungen der Bereiche darlegt, die zeichnerischen und textlichen Festlegungen begründet und die Ergebnisse der Umweltprüfung aufgeführt. Außerdem werden in einer Synopse die Einwendungen zur 2. Offenlage präsentiert.

Die Unterlagen sind unter dem nachfolgenden Link online abrufbar:

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/dritte-beteiligung/

Ergänzend liegen sie in Papierform in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr (Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen) aus. Die Einsichtnahme kann zu den Öffnungszeiten Montag - Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.

Bilddatei Stadtplan mit Auskiesungsflächen
Übersichtsplan potenzielle Auskiesungsflächen

Wie ist die Stadt Neukirchen-Vluyn betroffen?

Der vorliegende Regionalplan enthält für den räumlichen Bereich der Stadt Neukirchen-Vluyn gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Anpassungen betreffend der ‚Abgrabungsbereiche‘ als Vorranggebiete mit Konzentrationswirkung. Von den in der zweiten Offenlage aufgeführten drei Bereichen im Stadtgebiet ist nunmehr eine Fläche westlich der Halde Norddeutschland / nördlich der Geldernschen Straße verblieben.

Auch, wenn sich die Zahl der Flächen gegenüber der 2. Offenlage reduziert hat: Die mit den geplanten Abgrabungen einhergehenden Auswirkungen für die Stadt Neukirchen-Vluyn sind vielfältig. Eine neue Stellungnahme wird derzeit erarbeitet.

 

Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn

Am 29. März 2023 hat der Stadtrat die Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn verabschiedet. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem als Vorgang 029/2023 einsehbar.

 

Weitere Informationen und Hilfestellungen

Sofern Sie im Verfahren ebenfalls Stellung beziehen möchten, können Sie das wie folgt tun:

Postalisch: Regionalverband Ruhr - Staatliche Regionalplanung, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen

E-Mail: regionalplanung@rvr.ruhr

Die eingehenden Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung zum Regionalplan zu berücksichtigen. Das Ruhrparlament entscheidet dann über die Aufstellung des Regionalplans im Rahmen eines Feststellungsbeschlusses. Danach ist der Regionalplan der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung anzuzeigen, die ihrerseits eine Rechtsprüfung vornimmt und die Bekanntmachung des Regionalplans im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veranlasst. Der Regionalplan ist danach behördenverbindlich.

Falls Sie dazu weitergehende Fragen haben, können Sie sich auch gerne an die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn wenden. Folgende Ansprechpartner stehen für Sie bereit:

Herr Geilmann
02845 / 391-252
ulrich.geilmann@neukirchen-vluyn.de

Frau Cristobal
02845 / 391-211
ana.cristobal@neukirchen-vluyn.de

Frau Tschöke
02845 / 391-194
monika.tschoeke@neukirchen-vluyn.de

Herr Steinkamp
02845 / 391-192
dominic.steinkamp@neukirchen-vluyn.de

Wer Unterstützung bei der Formulierung und Erstellung der Stellungnahme benötigt, kann sich gern auch an die örtlichen Bürgerinitiativen wenden. Sie haben auf ihren Homepages allgemeine Informationen zur Abgrabung zusammengestellt und Muster-Widerspruchschreiben vorbereitet.

www.mitgestalten-nv.de

www.daspinkekreuz.de

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