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Baugenehmigung

Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern möchten, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Baumaßnahme zu den Vorhaben gehört, die in dem § 62 Landesbauordnung (BauO NRW) - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen - aufgeführt sind

Dem Bauantrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die untere Bauaufsicht prüft anhand der eingereichten Bauvorlagen z. B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden, die Erschließung gesichert ist, ausreichend Stellplätze nachgewiesen wurden und bei Sonderbauten z. B. auch den Brandschutz.

Bauantrag

Der Bauantrag muss mit dem dafür vorgeschriebenem Antragsformular gestellt werden.
Dieses wird Ihnen auf dem Bauportal NRW zur Verfügung gestellt.

Es ist zwischen Bauanträgen „im vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach § 64 BauO NRW und Bauanträgen im „normalen Genehmigungsverfahren“ (§ 65 BauO NRW) zu unterscheiden.

Die BauO NRW schreibt vor, dass für alle größeren Maßnahmen die Pläne - im Rechtsdeutsch Bauvorlagen genannt - von so genannten „bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern und -verfasserinnen“ unterschrieben werden müssen. Dabei handelt es sich um Architektinnen und Architekten oder Hochbauingenieurinnen und Hochbauingenieure. Diese müssen bereits im Antragsformular benannt werden und darin auch selbst unterschreiben.

Die dem Bauantrag beizufügenden erforderlichen Pläne und sonstigen Unterlagen - sogenannte „Bauvorlagen“ - sind auf der 2. Seite des jeweiligen Antragsformulars aufgeführt.

Genau ist dies in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) geregelt, welche aufgrund der BauO NRW erlassen wurde.

Die Vollständigkeit des Bauantrags ist eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst kurze Dauer des Baugenehmigungsverfahrens. Wenn wir erforderliche Unterlagen nachfordern müssen, entstehen unnötige Zeitverluste!

Wir empfehlen dringend, eine Bauberatung im Fachdienst Bauaufsicht wahrzunehmen, bevor Sie einen Bauantrag einreichen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin direkt mit dem für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.

Bauantrag und Bauvoranfrage per E-Mail

Mit Änderung der BauO NRW zum 01.01.2024 ist es möglich, Bauanträge und Bauvoranfragen, wie auch Anträge auf Abweichungen und Befreiungen in Textform bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen (§§ 69, 70 BauO NRW). Damit kann ein Genehmigungsverfahren durch Zusenden einer einfachen E-Mail mit dem Antragsformular und den benötigten Bauvorlagen nach BauPrüfVO als angehängte pdf-Dateien ausgelöst werden.

Zum Einreichen eines Antrages per E-Mail verwenden Sie bitte die Emailadresse: bauordnung@neukirchen-vluyn.de

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine E-Mail nicht die Anforderungen nach Artikel 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt. Es ist der Bauaufsicht daher nicht möglich, Ihnen Nachrichten und Informationen per E-Mail zuzusenden, wenn darin personenbezogene Daten enthalten sind. Insbesondere ist es nicht zulässig, eine Baugenehmigung per E-Mail zu erteilen (§ 74 Abs. 2 BauO NRW).

Zur Erteilung der Baugenehmigung sind somit weiterhin zwei Ausfertigungen der Bauvorlagen auf Papier erforderlich. Da die per E-Mail zugesandten Dateien hier jedoch nicht ausgedruckt werden, bitte ich Sie, uns diese in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse per Post zuzusenden:

Stadt Neukirchen-Vluyn
Planungs- und Bauordnungsamt
Hans-Böckler-Straße 26
47506 Neukirchen-Vluyn

Hinweise

Hinweise:

  • pdf-Dateien sind mit einer Auflösung von 200 DPI zu erstellen.
  • Für jede Bauzeichnung ist eine eigenständige pdf Datei erforderlich.
  • Es sind eindeutige Dateinamen zu verwenden, bspw. Lageplan.pdf; Erdgeschossgrundriss.pdf; Baubeschreibung.pdf.
  • Andere Dateiformate Formate wie docx, dwg, jpg, tiff können nicht verarbeitet werden.
  • durch die Nutzung dieses Email-Accounts wird der gleiche Gebührenrahmen der Verwaltungsgebührenordnung ausgelöst wie bei einem in Papierform eingereichten Antrag.


Bearbeitungszeit

  • 6 Wochen (im sog. vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohnhäuser und kleinere Bauvorhaben)
  • 3 Monate (bei allen anderen - größeren - Bauvorhaben)

Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    ​​​​​​​Die Erteilung einer Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Jeder Baugenehmigungsbescheid beinhaltet auch einen Gebührenbescheid.

Hinweise

  • Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig und kann - wenn sich das Baurecht nicht geändert hat - auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

  • Wird bekannt, dass Sie ohne die erforderliche Baugenehmigung gebaut haben (so genanntes „Schwarzbauen“), wird die Baustelle sofort stillgelegt. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet (ähnlich wie beim Fahren ohne Führerschein). Gleiches gilt auch für ungenehmigt durchgeführte Nutzungsänderungen. 


Weitere Informationen

  • Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

Kontakt

Frau Berner
02845 391-145
Ortsteile Vluynbusch/Rayen/Luit/Niep und Außenbereich

Weitere Informationen

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