Baugenehmigung
Möchten Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Baumaßnahme zu den Vorhaben gehört, die in dem § 62 Landesbauordnung (BauO NRW) – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen - aufgeführt sind
Dem Bauantrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die untere Bauaufsicht prüft anhand der eingereichten Bauvorlagen z. B. ob das Vorhaben planungsrechtliche zulässig ist, die Abstandflächen eingehalten werden, die Erschließung gesichert ist, ausreichend Stellplätze nachgewiesen wurden und bei Sonderbauten z. B. auch den Brandschutz.
Bauantrag
Der Bauantrag muss mit dem dafür vorgeschriebenem Antragsformular gestellt werden.
Dieses wird Ihnen auf dem Bauportal NRW zur Verfügung gestellt.
Es ist zwischen Bauanträgen „im vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach § 64 Landesbauordnung (BauO NRW) und Bauanträgen im „normalen Genehmigungsverfahren“ (§ 65 BauO NRW) zu unterscheiden.
Die Landesbauordnung (BauO NRW) schreibt vor, dass für alle größeren Maßnahmen die Pläne - im Rechtsdeutsch Bauvorlagen genannt - von so genannten „bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern und -verfasserinnen“ unterschrieben werden müssen. Dabei handelt es sich um Architektinnen und Architekten oder Hochbauingenieurinnen und Hochbauingenieure. Diese müssen bereits im Antragsformular benannt werden und darin auch selbst unterschreiben.
Die dem Bauantrag beizufügenden erforderlichen Pläne und sonstigen Unterlagen - sogenannte „Bauvorlagen“ - sind auf der 2. Seite des jeweiligen Antragsformulars aufgeführt.
Genau ist dies in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) geregelt, welche aufgrund der Landesbauordnung (BauO NRW) erlassen wurde.
Die Vollständigkeit des Bauantrags ist eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst kurze Dauer des Baugenehmigungsverfahrens. Wenn wir erforderliche Unterlagen nachfordern müssen, entstehen unnötige Zeitverluste!
Wir empfehlen dringend, eine Bauberatung im Fachdienst Bauaufsicht wahrzunehmen, bevor Sie einen Bauantrag einreichen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin direkt mit dem für Ihren Bereich zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
- 6 Wochen (im sog. vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohnhäuser und kleinere Bauvorhaben)
- 3 Monate (bei allen anderen - größeren - Bauvorhaben)
Gebühren
- Es können Gebühren anfallen.
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Jeder Baugenehmigungsbescheid beinhaltet auch einen Gebührenbescheid.
Hinweise
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Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig und kann - wenn sich das Baurecht nicht geändert hat - auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
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Wird bekannt, dass Sie ohne die erforderliche Baugenehmigung gebaut haben (so genanntes „Schwarzbauen“), wird die Baustelle sofort stillgelegt. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet (ähnlich wie beim Fahren ohne Führerschein). Gleiches gilt auch für ungenehmigt durchgeführte Nutzungsänderungen.
Weitere Informationen
- Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.