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Baulastenverzeichnis - Auskunft

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Sie dient dazu, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger*innen Hindernisse auszuräumen, die einer

  • Bebauung,
  • Nutzungsänderung oder
  • Teilung eines Grundstückes

entgegenstehen.

Baulasten haben eine gewisse Verwandtschaft mit der zivilrechtlichen Grunddienstbarkeit, jedoch kann eine Baulast nur öffentlich-rechtliche Inhalte haben.

Beispiele:

  • Sicherung des Bauens auf zwei oder sogar mehreren Grundstücken
  • Sicherung der Erschließung (Geh- und Überfahrtsrecht) über ein angrenzendes Grundstück
  • Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen. Berechtigt sind etwa kaufinteressierte Personen, Mietende, Pachtende und diejenigen Personen, die eventuell einen entsprechenden Vertrag abschließen wollen, ebenso Grundpfandgläubigerinnen und -gläubiger.

Die Auskünfte sind gebührenpflichtig und schriftlich, gerne auch per E-Mail, an die unten angegebene Adresse zu senden.

Eine verbindliche telefonische Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist aus organisatorischen Gründen zurzeit nicht möglich.


Rechtsgrundlagen



Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Negativauskunft (kein Eintrag) je Grundstück*                30,00 €

    Positivauskunft (Eintrag mit Kopien) je Grundstück*       50,00 €

    *Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet. Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Bestandsverzeichnis-Nummer eingetragen, so bilden sie grundbuchrechtlich ein Grundstück.

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