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Baumschutz

In Neukirchen-Vluyn gibt es keine Baumschutzsatzung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Bäume ohne weiteres gefällt werden können. Manche Bäume sind wegen ihrer Art, Größe etc. oder wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung geschützt bzw. erhaltenswert. Sofern ein Bebauungsplan besteht, sind geschützte Bäume als solche festgesetzt.

Sollte ein Baum gefällt werden müssen, so ist es angeraten, sich vorab mit der dem Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Soll ein Baum außerhalb des bebauten Bereiches gefällt werden, ist das Landschaftsgesetz zu beachten. In solchen Fällen ist der Kreis Wesel die zuständige Behörde. Auch in diesen Fällen ist es notwendig, sich frühzeitig mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Wesel zu verständigen.

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