Service-Bereich

Inhalt

Baustelleneinrichtung

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme betroffen ist bzw. in Anspruch genommen werden soll.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtliche Grundlage für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bildet § 45 Straßenverkehrsordnung.


Rechtsgrundlagen


Sie haben das Seitenende erreicht.