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Bildung und Teilhabe

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten.
Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 100,00 jährlich (EUR 70,00 für das erste, EUR 30,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
     
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
     
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
     
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
     
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
     
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

Für folgende Personenkreise nimmt die gemeinsame Anlaufstelle des Kreises Wesel die Aufgaben vollumfänglich wahr:

  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
  • Wohngeldberechtigte
  • Kinderzuschlagsberechtigte

Den Link zum Kreis Wesel finden Sie unter "Weitere Informationen".

Die Stadt Neukirchen-Vluyn nimmt diese Aufgabe nur für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahr.

Bitte klären Sie gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. Der Antrag selbst kann online gestellt werden.




Fristen

  • Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

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