Service-Bereich

Inhalt

Bodenordnung

Die (Bauland-) Umlegung ist eine Form der Bodenneuordnung.

Ziel und Zweck einer Umlegung ist es, Flächen bebauungsfähig zu machen oder bereits erschlossene Gebiete entsprechend der städtebaulichen Planung neu zu ordnen.

Vorteile der Umlegung:

  • Die Umlegung ist ein relativ zügiges Verfahren zur Baulandgewinnung.
  • Alle Grundstückseigentümer*innen werden nach einem einheitlichen (Wert-) Maßstab behandelt.
  • Es entstehen keine Notarkosten. Auch Grundbucheintragungen und -berichtigungen sind kostenfrei.
  • Neben der Neuordnung der Baugrundstücke werden auch Flächen für die Erschließung, sowie Grünflächen gebildet.
  • Durch eine parallele Durchführung von Bauleitplanung und Umlegung besteht eine frühzeitige Bebauungsmöglichkeit.
  • Bei einem Umlegungsverfahren handelt es sich um ein Grundstückstauschverfahren, die Stadt ist dabei kein Zwischenerwerber.

Zuständigkeiten:
Der Stadtrat ordnet die Baulandumlegung an. Er bestellt die Mitglieder des Umlegungsausschusses und beauftragt das Gremium mit der Durchführung des Verfahrens. Der Umlegungsausschuss beschließt die Einleitung der Umlegung. Aus dem Umlegungsbeschluss ist unter anderem ersichtlich, welche Grundstücke am Verfahren beteiligt sind.

Umlegungsausschuss:
Der Umlegungsausschuss stellt ein unabhängiges Organ dar, der nicht an Weisungen der Stadt gebunden ist.

Er besteht aus fünf Mitgliedern, dem oder der Vorsitzenden (Jurist/in), einem / einer Bewertungs- und einem /einer Vermessungssachverständigen. Weiterhin gehören zwei Ratsmitglieder dem Umlegungsausschuss an. Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Umlegungsausschuss einer Geschäftsstelle, die Entscheidungen vorbereitet und ausführt, den Schriftverkehr erledigt sowie die laufenden Geschäfte und Verhandlungen führt. Sie ist Anlaufstelle aller Beteiligten.
Derzeit ruht die Tätigkeit des Umlegungsausschusses in Neukirchen-Vluyn.

Rechtliche Grundlage bilden die §§ 45 ff Baugesetzbuch.


Rechtsgrundlagen

Sie haben das Seitenende erreicht.