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Dienstaufsichtsbeschwerde

Den Mitarbeitenden der Stadt Neukirchen-Vluyn ist ein professioneller und wertschätzender Umgang mit Ihnen wichtig.

Sollten Sie dennoch im Austausch mit dem Mitarbeiter / mit der Mitarbeiterin ein persönlichen Fehlverhalten oder unangemessenes Auftreten feststellen, können Sie eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen.

Als formloser Rechtsbehelf kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Durch sie wird auch die Umsetzung einer angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme nicht aufgeschoben oder verhindert. Der Lauf von Fristen wird nicht unterbrochen.


Rechtsgrundlagen

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