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Eheschließung

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin vorgenommen werden. Bei der Anmeldung werden neben der Ehefähigkeit, auch eventuelle Ehehindernisse geprüft. Rechtsgrundlage sind die §§ 12 und 13 Personenstandsgesetz (PStG).

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten wohnen. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren möglichen zuständigen Standesämtern die Wahl. Wenn Sie nicht am Wohnsitz heiraten möchten, sondern an einem anderen Ort, teilen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung bitte mit. Die Unterlagen werden dann nach abgeschlossener Prüfung weitergeleitet (es entstehen zusätzliche Gebühren).

Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wenn Sie im Ausland heiraten möchten ist es ratsam, sich mit dem dortigen Standesamt bzw. der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt (Standardfall):

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neukirchen-Vluyn haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet waren, müssen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck bzw. Abschrift aus dem Geburtenregister
    Bei Geburt im Ausland: ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung (Die Übersetzung muss durch einen vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigen Übersetzers angefertigt sein.)
  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes

Sollten Sie nicht zu dem genannten Personenkreis gehören, nehmen Sie bitte mit dem Standesamt Kontakt auf. Sie erhalten dann eine individuelle Auflistung der erforderlichen Unterlagen.

Die Anmeldung zur Eheschließung wird - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Standesamt durchgeführt. Die Anmeldung sollten Sie stets gemeinsam vornehmen. Sollte einer von Ihnen bei der Anmeldung verhindert sein, kann in Ausnahmefällen die Anmeldung durch einen Partner alleine vorgenommen werden. In diesem Fall ist eine formlose Vollmacht notwendig. Diese ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Gerne können Sie die benötigten Unterlagen über das Formular "Schriftliche Eheanmeldung beim Standesamt Neukirchen-Vluyn" einreichen.

Eine Eheschließung kann auch schriftlich angemeldet werden (siehe unten). Dies ist allerdings nur zulässig, wenn beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert sind (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Personenstandsverordnung - PStV). Bitte nutzen Sie dafür ebenfalls das genannte Formular.




Fristen

  • Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Für die Trauung an einem Samstag (außerhalb der üblichen Öffnungszeiten) ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 Euro zu entrichten. Auf die Verwaltungsgebührensatzung wird verwiesen.

Hinweise

  • Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

  • Wenn Sie im Ausland heiraten möchten ist es ratsam, sich mit dem dortigen Standesamt bzw. der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

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