Service-Bereich

Inhalt

Einwohnerfragestunde - Fragen an den Rat bzw. Ausschuss

Zu Beginn sowie zum Ende des öffentlichen Teils der Rats- und Ausschusssitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister bzw. den Ausschussvorsitzenden / die  Ausschussvorsitzende.

Eine Aussprache findet jedoch nicht statt.


Rechtsgrundlagen

Sie haben das Seitenende erreicht.