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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Lohnsteuerkarte aus Papier wurde vor vielen Jahren abgeschafft und durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.

Bei ELStAM handelt es sich um die Angaben, die der Arbeitgeber zur korrekten Lohnabrechnung benötigt (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Steuerlich bedeutsame Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch durch Ihren Arbeitgeber für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Ihre aktuellen ELStAM werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit Ihre aktuellen ELStAM in Mein ELSTER (siehe Rubrik "Weitere Informationen" abzurufen. 

Die Finanzämter sind für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig.

Für Neukirchen-Vluyner Bürgerinnen und Bürger ist dies das Finanzamt in Kamp-Lintfort.

Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie zum Beispiel Kirchenein- oder austritte, Eheschließungen oder Begründung einer Lebenspartnerschaft werden nach wie vor vom Bürgerbüro verwaltet. Hierbei erfolgt eine automatisierte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. 

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (siehe Rubrik "Weitere Informationen").


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