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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz durch die Städte von den Gewerbetreibenden erhoben.

Grundlage der Besteuerung ist der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Ertrag. Der Gewerbeertrag ist wiederum die Grundlage für die Festsetzung des Steuermessbetrages durch die Finanzämter. Gegen den Steuermessbescheid kann beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer errechnet sich aus dem vom Rat der Kommune festgesetzten Hebesatz multipliziert mit dem vom Finanzamt vorgegebenen Steuermessbetrag.

Der Hebesatz der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2024 liegt bei 500 %.

Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 des Gewerbesteuergesetzes am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres zu leisten.



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