Service-Bereich

Inhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen (mit Erreichen der Regelaltersgrenze) bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze erreicht haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

können den Antrag stellen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin oder Partners / Partnerin in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird hierbei berücksichtigt.

Gerne beraten wir Sie und klären, inwieweit Ansprüche bestehen. 

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.



Sie haben das Seitenende erreicht.