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Grundstücksentwässerung

Bau und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen sind Aufgaben der Grundstückseigentümer*innen und unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen.

Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung durch die Stadt.

Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Durchführung der Anschlussarbeiten zu beantragen (siehe unten). Dies kann zusammen mit dem Bauantrag / der Bauanzeige und Verfahren nach § 67 BauO NW geschehen.

Hierzu ist dem Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt in zweifacher Ausfertigung eine zeichnerische und beschriebene Darstellung einzureichen, aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte hervorgehen.



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