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Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse

Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt gehören. Eine Haushaltszugehörigkeit liegt nur vor, wenn das Kind ständig in Ihrem Haushalt lebt, von Ihnen betreut, erzogen und aus den Mitteln Ihres Haushaltes versorgt wird.

Das Vorhandensein der Kinder und ihrer Zugehörigkeit zum Haushalt sind amtlich durch die sogenannte Haushaltsbescheinigung nachzuweisen.

Diese erhalten Sie auf Antrag im Bürgerbüro.

Bitte sprechen Sie hierzu mit dem entsprechenden Vordruck beim Bürgerbüro vor oder füllen den Online-Antrag aus.

Zuständig für die Gewährung des Kindergeldes für Neukirchen-Vluyner Bürgerinnen und Bürger ist die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord - Standort Wesel.


Benötigte Dokumente

  • Antrag
  • gültiges Ausweisdokument

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