Service-Bereich

Inhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II / Bürgergeld beanspruchen können.

Die Anspruchsvoraussetzungen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.


Sie haben das Seitenende erreicht.