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Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Personen (Feststellung eines Pflegegrades 2 bis 5) können - wenn die Kosten der Heimunterbringung nicht durch eigenes Einkommen und/oder Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden können - neben Pflegewohngeld auch Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.

Dies gilt auch für nicht-pflegeversicherte Personen.

Der Antrag muss bei der Kommune gestellt werden, in der die Person vor Aufnahme ins Pflegeheim gelebt hat.

Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin (siehe Kontaktdaten).

Der Antrag wird zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit Ihnen oder der bevollmächtigten Person aufgenommen. 

Alternativ steht der Antrag auch online zur Verfügung.




Hinweise

  • Bitte planen Sie für eine Online-Antragstellung mindestens 30 Minuten Zeit ein.

    Alternativ kann der Antrag auch gerne - nach Terminabsprache - vor Ort im Rathaus gestellt werden! So können Fragen direkt von der zuständigen Sachbearbeiterin geklärt werden.

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