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Hundehaltung Abmeldung

Ihren Hund bzw. Ihre Hunde können Sie im Bürgerbüro abmelden.

Die Abmeldung muß innerhalb von zwei Wochen nach Abschaffung oder dem Wegzug aus Neukirchen-Vluyn erfolgen. Dabei ist die Hundemarke zurückzugeben.

Sofern Sie einen großen, gefährlichen oder Hund einer bestimmten Rasse besitzen, müssen Sie auch das Ordnungsamt informieren.


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