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Kanalanschlussbeitrag

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage - soweit er nicht nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) von der Stadt zu tragen ist - und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Neukirchen-Vluyn auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die Entwässerungsanlage und über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse - Anschluss­beitrags­satzung - Kanalanschlussbeiträge.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die nach § 2 der Satzung an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und für die

  • eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können,
  • eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen

Maßstab der Bemessung des Kanalanschlussbeitrages ist ein modifizierter Flächenmaßstab, der Art und Maß der Nutzung der Grundstücke berücksichtigt, welcher dann mit dem in der Satzung festgesetzten Beitragssatz multipliziert wird.

Der Beitragssatz beträgt derzeit je Quadratmeter modifizierter Grundstücksfläche

  • bei einem Vollanschluss (Schmutz- und Regenwasser) 6,21 €
  • bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 5,55 €
  • bei einem Anschluss nur für Regenwasser 0,66 €.

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Zugehens des Beitragsbescheides Eigentümer*in des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des/der Eigentümer*in der/die Erbbauberechtigte. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer*innen entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Mehrere Beitrags­pflichtige haften als Gesamtschuldner*innen.




Hinweise

  • Wenn Sie wissen möchten, ob für Ihr (zukünftiges) Grundstück Erschließungskosten gezahlt wurden oder noch zu zahlen sind, stellen Sie bitte einen Antrag auf eine Erschließungskostenbescheinigung.

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