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Melderegisterauskunft (einfach)

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Die erforderlichen Angaben sind

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.

Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

Gerne können Sie den Antrag online (inkl. direkter Bezahlung) stellen.


Rechtsgrundlagen


Benötigte Dokumente

  • gültiges Ausweisdokument


Gebühren

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €

Hinweise

  • Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

  • Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

  • Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

  • Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft (Gebühr: 15 €) beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

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