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Melderegisterauskunft (erweitert)

Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten (sogenannte einfache Melderegisterauskunft).

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Können Sie dies, erhalten Sie zusätzlich Auskunft über

  • frühere Namen
  • das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person und um Verwechselungen auszuschließen ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen. Dies sind:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.

Ist eine Identifizierung aufgrund der Angaben nicht möglich, wird keine Auskunft erteilt.


Rechtsgrundlagen



Gebühren

  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €

Hinweise

  • Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

  • Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

  • Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

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