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Parkausweis für Schwerbehinderte

Bei den Parkberechtigungsausweisen für Schwerbehinderte wird in zwei Bereiche unterschieden, die nachstehend erläutert werden:

EU-Parkausweis (Ausnahmegenehmigung mit hellblauem EU-einheitlichen Parkausweis)

Wer kann einen EU-Parkausweis für Behinderte beantragen?

Behinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) oder Blinde (Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis)  und Menschen mit beidseitiger Amelie und/oder Phokomelie.

Wie ist der EU-Parkausweis für Behinderte zu beantragen?

Rufen Sie uns zu den Öffnungszeiten an oder sprechen einfach im Bürgerbüro vor. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte denken Sie daran, den gültigen Schwerbehindertenausweis mitzubringen. Wir nehmen dann Ihre Daten auf. Bitte bringen Sie für den Ausweis ein Passfoto mit. Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist gebührenfrei.

Wie verlängere ich einen EU-Parkausweis für Behinderte?

Sie kommen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis sowie einem aktuellen Passfoto vorbei oder vereinbaren einen Termin mit uns.

Welche Vergünstigungen bietet der EU-Parkausweis für Behinderte?

Der EU-Parkausweis wird seit 2001 als standardisierte europäische Parkkarte erstellt und umfasst verschiedene Rechte und Pflichten.

Die Vergünstigungen in den einzelnen europäischen Staaten sind in einer Broschüre zusammengestellt, die der Antragstellerin / dem Antragsteller ausgehändigt wird. Bei Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich, neben dem EU-Parkausweis ebenfalls die letzte Seite der Broschüre auszulegen. Sie weist in der jeweiligen Landessprache darauf hin, dass Sie zu denselben Parkvergünstigungen wie ein behinderter Einwohner des Landes berechtigt sind.

Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (Ausnahmegenehmigung und orangener bundesweit einheitlicher Parkausweis)

Voraussetzung für die Beantragung einer Parkerleichterung ist ein Grad der Behinderung von mind. 70 und das Merkzeichen "G" auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten des Bürgerbüros einen Antrag auf eine Parkerleichterung stellen.

Bitte bringen Sie dazu nur Ihren Schwerbehindertenausweis mit.

Ihr Antrag auf Parkerleichterung wird danach zur Entscheidung an den Kreis Wesel gesandt.

Über diese Entscheidung vom Kreis Wesel werden Sie daraufhin vom Bürgerbüro schriftlich benachrichtigt. Eine Durchschrift der Entscheidung des Kreis Wesel wird Ihnen zur Einsicht ebenfalls übersandt.

Nach positiver Mitteilung wird Ihnen letztendlich ein oranger Parkausweis (Parkerleichterung) ausgestellt.

Falls zu diesem Thema noch Fragen offen sind, so können Sie gerne Ihre Frage zu den gewohnten Öffnungszeiten an das Bürgerbüro richten.


Rechtsgrundlagen


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