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Parkerleichterung für Handwerker

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Handwerksbetriebe, welche in der Anlage A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, können einen Handwerkerparkausweis beantragen:

Handwerksordnung Anlage A

  • Maurer und Betonbauer,
  • Ofen- und Luftheizungsbauer,
  • Zimmerer,
  • Dachdecker,
  • Straßenbauer,
  • Wärme- , Kalte- und Schallschutzisolierer,
  • Brunnenbauer,
  • Steinmetz- und Bildhauer,
  • Stuckateure,
  • Maler- und Lackierer,
  • Gerüstbauer,
  • Schornsteinfeger,
  • Metallbauer,
  • Kälteanlegebauer,
  • Klempner,
  • Installateur- und Heizungsbauer,
  • Elektrotechniker,
  • Elektromaschinenbauer,
  • Tischler und
  • Glaser.

Handwerksordnung Anlage B

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  • Estrichleger,
  • Parkettleger,
  • Rolladen- und Jalousiebauer,
  • Raumausstatter,
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller,
  • Eisenflechter,
  • Bautrocknungsgewerbe,
  • Bodenleger,
  • Asphaltierer,
  • Fuger,
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe,
  • Rammgewerbe,
  • Betonbohrer und -schneider,
  • Rohr- und Kanalreinigung,
  • Kabelverleger,
  • Einbau von genormten Baufertigteilen,
  • Gebäudereinigung und
  • Getränkeleitungsreinigung.

Wie ist der Handwerkerparkausweis zu beantragen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Unterlagen (Fahrzeugschein, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung, Foto des Fahrzeuges) mit beizufügen. Aus den beigelegten Fotos muss erkennbar sein,

  • dass das Fahrzeug mit einer Firmenaufschrift versehen ist,
  • dass das Fahrzeug mit festen Einbauten versehen ist oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportiert oder gelagert werden muss.

Es können auf einen Handwerkerparkausweis maximal 2 Fahrzeuge aufgeführt werden. Für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 100 Euro veranlagt.

Wie verlängere ich einen Handwerkerparkausweis?

Sie kommen zu den Öffnungszeiten mit dem gültigen Handwerkerparkausweis vorbei, füllen einen neuen Antrag aus (Genehmigungsnummer bitte angeben) oder rufen uns zu den Öffnungszeiten an.

Rechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweis) dient das Modellprojekt „Mittelstandfreundliche Verwaltung NRW“, in dem sich alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirkes Düsseldorf auf die Erteilung eines bezirksweiten Handwerkerparkausweises einigten.


Rechtsgrundlagen


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