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Schwerbehindertenausweise - Anträge und Verlängerungen

Der Kreis Wesel ist zuständig für die

  • Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur unentgeltlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Formulare für Erst- und Änderungsanträge liegen im Bürgerbüro aus oder können auch auf der Seite des Kreises heruntergeladen werden. Die Anträge können Sie im Bürgerbüro zur Weiterleitung einreichen.

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und diesen verlängern möchten, kann dies im Bürgerbüro vorgenommen werden.

Sofern in Ihrem Schwerbehindertenausweis noch ein Feld zur Verlängerung frei ist, wird dieser sofort verlängert. Sollte dort kein Feld mehr frei sein, benötigen Sie ein Lichtbild, da dann ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden muss. Der entsprechende Antrag wird vom Bürgerbüro zuständigkeitshalber an den Kreis Wesel weitergeleitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim

Kreis Wesel
Fachbereich Soziales
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel
Tel.: 0281 207-4980 (Sammelrufnummer)
E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de


Benötigte Dokumente

  • Lichtbild
  • Schwerbehindertenausweis (bei Verlängerung)
  • Antrag

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