Service-Bereich

Inhalt

Sondernutzung

Sie wollen öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen?

  • Sie benötigen zum Beispiel während des Hausbaus für einen Bauschuttcontainer oder einen Kran Platz auf der Fahrbahn?
  • Sollen für eine Außengastronomie Tische und Stühle aufgestellt werden?
  • Sie möchten Werbeplakate an Straßenlaternen aufhängen?

Für diese Nutzungen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

In der Sondernutzungssatzung werden weitere Sondernutzungen, die einer Erlaubnis bedürfen und die erlaubnisfreien Sondernutzungen aufgezählt.

Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist ebenfalls der Satzung zu entnehmen.

Jeder Antrag sollte rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.



Sie haben das Seitenende erreicht.