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Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind per Gesetz städtische Aufgaben. Als Serviceleistung für die Allgemeinheit werden die Verkehrssicherheit, die Gefahrenabwehr und ein gepflegtes Stadtbild gewährleistet.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird.

Gleiches gilt für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Unser Dienstleister ist ENNI Stadt & Service Niederrhein. Nur in z.B. schwer zugänglichen Straßen wird die Reinigungspflicht ausnahmsweise auf die Anwohner übertragen.

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Straßenreinigung wenden Sie sich bitte an Frau Pfahlmann.

Fragen zur Veranlagung oder zu Ihrem Bescheid richten Sie direkt an die Abteilung Steuern und Gebühren.

Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst, der in der Stadt Neukirchen-Vluyn auf den Straßen, Wegen und Plätzen, an denen die Winterwartung nicht auf die jeweiligen Anlieger (siehe auch Straßenreinigungssatzung) übertragen wurde, vom Baubetriebshof durchgeführt wird.

Ferner werden durch den Baubetriebshof die Flächen vor eigenen Grundstücken und Objekten, wie z.B. Schulen und Kindergärten als Serviceleistung für das Gebäudemanagement gestreut bzw. geräumt.



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