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Verlust- oder Diebstahlmeldung Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

Den Verlust eines Ausweisdokumentes müssen Sie persönlich im Bürgerbüro anzeigen. Bitte bringen Sie ein noch vorhandenes Ausweis- oder Passdokument mit, um Ihre Identität zu bestätigen.

Haben Sie das Ausweisdokument wiedergefunden, müssen Sie die Wiederauffindung ebenfalls persönlich im Bürgerbüro anzeigen. 



Fristen

  • Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Weitere Informationen

  • Für den elektronischen Personalausweis gilt außerdem folgendes:

    Wenn die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, lassen Sie diese umgehend sperren. Dies ist ähnlich wie bei der EC-Karte über einen Sperrnotruf möglich.

    Der Sperrnotruf ist von rund um die Uhr unter der Nummer 116 116 zu erreichen. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereithalten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten.

    Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen.

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