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Anmeldung von Osterfeuern

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Wer in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer ausrichten möchte, muss rechtliche Vorgaben beachten und sich rechtzeitig beim Ordnungsamt melden.

Die Anzeige von Osterfeuern ist ab sofort beim Ordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn möglich. Bis spätestens 14 Tage vor dem Abbrenntag muss das bereitgestellte Formular der Stadt übermittelt werden.

Erlaubt sind ausschließlich Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen keine Veranstaltungen von Privatpersonen, sondern nur von in der Ortsgemeinschaft verankerten eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Das Ordnungsamt behält sich stichprobenartige Kontrollen vor. Verstöße gegen die Anzeige-, Durchführungs- und Sicherungspflichten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Stadt bittet besonders darum, den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden, um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Für den Verbrennungsplatz sind volljährige Aufsichtspersonen nötig, die bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor Ort bleiben müssen. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz in Form von Baum- und Strauchschnitt. Zudem sind Abstandsregelungen zu Gebäude, baulichen Anlagen oder Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten.

Die genauen Regelungen werden mit dem bereitgestellten Anmeldebogen ermittelt.

Hier geht es zum Online-Formular.

Ansprechpartner im Ordnungsamt ist Herr Feldhaar unter der Telefonnummer 02845-391160.

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