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Förderprogramm Solaranlagen in Neukirchen-Vluyn

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Seit dem 22.12.2023 kann keine Förderung mehr für Stecker-PV-Geräte bzw. Balkonkraftwerke bei der Stadt Neukirchen-Vluyn beantragt werden. Das Förderbudget ist bereits ausgeschöpft, so dass die Frist für die Antragsstellung vorzeitig endet. Förderanträge, die jetzt noch eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat Balkonkraftwerke bzw. Stecker-PV-Geräte mit 100 Euro pro Anlage gefördert.

Förderanträge für Dach-Photovoltaik-Anlagen für selbstgenutzte Einfamilienhäuser in Neukirchen-Vluyn können noch bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Diese werden mit pauschalen Zuschüssen von 300,00 Euro gefördert.  Wichtig ist, dass die Anlagen vor Antragsstellung und Bewilligung der Förderung noch nicht beauftragt oder gar installiert sind. Die Antragsunterlagen können auf www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen unter dem Buchstaben "F" für "Förderrichtlinie" heruntergeladen werden.

Auch Unternehmen können eine Förderung für eine Dach-Photovoltaik-Anlage in Höhe von pauschal 500,00 Euro beantragen. Die Förderung gilt für erwerbswirtschaftlich tätige, gewinnorientierte juristische oder natürliche Personen, die als Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen von Betriebsgebäuden ihren Betriebsstandort in Neukirchen-Vluyn haben. Die Förderung gilt aber einer Anlagenleistung von 10 kWp.

Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare mit weiterführenden Informationen können auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter https://www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/F unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ heruntergeladen werden oder bei der Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter klimaschutz@neukirchen-vluyn.de bzw. 02845/391 260, angefordert werden. Vollständige Förderanträge sind postalisch bei der Stadt Neukirchen-Vluyn, Stabsstelle Klimaschutz, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, oder per E-Mail unter klimaschutz@neukirchen-vluyn.de einzureichen.

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen endet für alle drei Förderprogramme am 31.12.2023.

Wichtig: Die die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bzw. dem Kauf des Gerätes bei der Stadt Neukirchen-Vluyn beantragt werden. Bereits angeschaffte Anlagen und Geräte sind somit nicht förderfähig.

Die Förderungen werden im Rahmen des Kooperationsprojektes „Klimafit Ruhr“ angeboten – ein gemeinsames Projekt des Regionalverbands Ruhr, der 29 teilnehmenden Kommunen der RVR-Region und dem Handwerk der Region Ruhr. Ziel des Kooperationsprojektes ist, mit verschiedenen Maßnahmen die Energiewende und die Erreichung der Pariser Abkommens zum Klimaschutz voranzubringen.

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