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Freier Eintritt im Freizeitbad mit dem NV-Pass

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Freier Eintritt für Inhaberinnen und Inhaber des NV-Passes im Freizeitbad: Ab sofort und bis Ende des Jahres gilt die Regelung für Haushalte mit geringem Einkommen. Möglich wird dies durch Mittel des Landes NRW aus dem ‚Stärkungspakt NRW‘.

Wer unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt und/oder Sozialleistungen erhält, kann den NV-Pass beantragen. Wer noch keinen NV-Pass besitzt, kann diesen im Bürgerbüro erhalten. Der Pass berechtigt neben dem Eintritt ins Freizeitbad zu Vergünstigungen in weiteren Einrichtungen.

Informationen stehen online im Bereich ‚Bürgerservice‘ bereit: https://www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/nv-pass-sozialpass

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