Kommunalwahlen in Neukirchen-Vluyn: Beantragung der Briefwahlunterlagen ab sofort online möglich
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Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden alle Wahlberechtigten ab dem 11.08.2025 mit der Post erhalten.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl wieder die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
In den letzten Jahren hat sich die Online-Beantragung über das Internet als zeitsparend und benutzerfreundlich erwiesen. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Scannen Sie hierzu entweder den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie direkt den Link zum Online-Portal Briefwahlbeantragung:
https://wahlen.krzn.de/briefwahl/wb16tsita1acvgpf3sl7/12/0035
Die Unterlagen werden ab dem 11.08.2025 per Post verschickt.
Zudem können Sie Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 11.08.25 auch persönlich im Briefwahlbüro (Rathaus, Raum 102 im Erdgeschoss) während der u.g. Öffnungszeiten beantragen, abholen und sogar vor Ort bereits wählen. Bei der Beantragung sind die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitzubringen. Sofern der Antrag in Vertretung für eine andere Person gestellt wird, wird eine Vollmacht, sowie ein Ausweisdokument der abwesenden Person, benötigt. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro (Raum 102 im EG)
Montag bis Mittwoch | 8:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr (am 12.09.2025 bis 15:00 Uhr) |
Samstag (16.08., 23.08., 06.09. und 13.09.2025) | 9:00 – 12:00 Uhr |
Weitere Informationen zu den Wahlen erhalten Sie telefonisch unter 02845 391-108 oder unter dem Link https://www.neukirchen-vluyn.de/kommunalwahlen-2025 .
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Neukirchen-Vluyn sucht engagierte Wahlhelfende, die dabei helfen, den Wahlprozess reibungslos und fair zu gestalten. Helfen Sie uns, Demokratie vor Ort zu leben und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe bei dieser wichtigen Wahl!
Das Ehrenamt ausüben kann, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und für die Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Für Ihr Engagement als ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Interessierte tragen sich einfach in das Wahlhelferportal der Stadt Neukirchen-Vluyn ein unter dem Link https://www.neukirchen-vluyn.de/kommunalwahlen-2025 .