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Letzte Chance für Fördermittel zur Sanierung

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Fassade eines Hauses vor und nach Renovierung

Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung von Hof- und Fassadenflächen im Dorfkern Neukirchen wurde nochmals verlängert: Noch bis 31.12.2022 können Fördermittel im Rahmen des sogenannten Hof- und Fassadenprogramms für den Hauptort Neukirchen abgerufen werden.

Das Programm richtet sich an private Immobilieneigentümer. Mit dem Förderprogramm, das mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt wird, können Eigentümer und Mieter Zuschüsse für die gestalterische Aufwertung von Fassaden und Hofflächen bei der Stadt Neukirchen-Vluyn beantragen. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, das Dorf Neukirchen aufzuwerten und attraktiver zu machen.

Förderfähig im Rahmen dieses Programms sind u.a. die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, die gestalterische Aufwertung von Fassaden und Dächern sowie der Rückbau von Werbeanlagen.

Wenn Sie eine Immobilie innerhalb des Fördergebietes („IHK-Gebiet“) besitzen und die Durchführung einer förderfähigen Aufwertungsmaßnahme planen, können Sie Mittel aus dem Programm beantragen. Wichtig ist hierbei, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Die Umsetzung der Maßnahmen kann bis einschließlich Ende nächsten Jahres erfolgen (31.12.2023), sofern diese noch in 2022 beantragt werden. Eine Beratung erfolgt durch Herrn Flick vom Quartiersmanagement/der baufachlichen Beratung (0160-5343969 oder per E-Mail an simon.flick@hoecker-pm.com).

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