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Neue Coronaschutzverordnung

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April 2022, 0:00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

Details unter https://www.mags.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-erlaesst-neue-corona-schutzverordnung

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